Wahlalter ab 18 ist verfassungswidrig
Nach Prof. Heußner, Rechtswissenschaftler an der Uni Osnabrück, ist das Wahlalter 18 auf kommunaler Ebene in Hessen verfassungswidrig. Wir brauchen in Deutschland ein #Wahlalter16. Überall.
[Auf einen Post zum Thema Wahlrecht ab 16 Jahren haben wir auf Twitter diesen Kommentar erhalten und ihn nachträglich durch die Moderation auf der Dialogplattform eingestellt.]