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Lebenswertes Leben

Es gärt schon lange in der Gesellschaft, die Ausgrenzungen nehmen zu, insbesondere gegenüber der älteren Generation.

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Bedingungsloses Grundeinkommen für Mütter, Überarbeitung des Scheidungsrechts, arbeitsrechtl. Regelung bei Krankheit des Kindes

Sehr geehrte Damen und Herren,

Vorschlag 1:
Mütter sollten prinzipiell ein bedingungsloses Grundeinkommen von ca. 1100 Euro erhalten. Dafür gibt es bei Ehepaaren kein Ehegattensplitting.

2. Vorschlag
Die Reform des Scheidungsrechts von 2008 berücksichtigt nicht wirklich das Wohl des Kindes, sondern eher das Wohl desjenigen, der nicht mit dem Kind/den Kindern in einem Haushalt lebt.
Priorität muss das Wohl der (Klein) Familie haben, die das Kind alleine erzieht.
Die berufliche und monetäre Benachteiligung (z. B. bei Arbeitsausfall wegen Krankheit des Kindes, Kosten wegen Babysitter) muss überprüft werden und Berücksichtigung in der Berechnung z. B. der Betreuungskosten und des Unterhalts finden, wie wenn eine Tagesmutter oder ein Babysitter mind. den Mindestlohn pro Stunde (anteilsmäßig) bekommen würde. Die Nachtstunden (insbesondere weil Kinder oft krank sind), aber auch eine evtl. gehaltliche "Degradierung" wegen der Mutter- bzw. Vaterschaft des Alleinerziehenden sollten mit in die Kalkulation einfließen.
Eine de facto Reduzierung des Gehaltes wegen Arbeitsausfall wegen Krankheit und somit Betreuung des Kindes (derzeit 10 Tage) sollte beim alleinerziehenden Elternteil nicht mehr stattfinden!

Mit freundlichen Grüßen