Änderungen im Wahlrecht muss zu Änderungen im Strafrecht führen

Alle Rechte , alle Pflichten. Wenn 16 jährige wählen dürfen und sie anscheinend die geistige Reife dafür haben, dann müssen wir auch zwangsläufig über Änderungen im Strafrecht nachdenken.

[Auf einen Post zum Thema Wahlrecht ab 16 Jahren haben wir auf Facebook diesen Kommentar erhalten und ihn nachträglich durch die Moderation auf der Dialogplattform eingestellt.]

Kommentare

Redaktionskommentar

Man kann nicht alle über einen Kamm scheren. Diejenigen, die die geistige Reife nicht haben und straffällig sind, haben garantiert kein Interesse an Politik und werden bestimmt nicht wählen gehen. Deshalb besteht überhaupt kein Grund das Strafrecht zu ändern. Außerdem sind das 2 Paar verschiedene Schuhe.

[Auf einen Post zum Thema Wahlrecht ab 16 Jahren haben wir auf Facebook diesen Kommentar erhalten und ihn nachträglich durch die Moderation auf der Dialogplattform eingestellt.]